Service A-Z
Von A-Z finden Sie hier die Fragen in Kürze beantwortet, die oft gestellt werden. Falls Sie etwas vermissen, melden Sie es uns, wir ergänzen es möglichst schnell.
AUFSICHT: Die Kinder werden in der Schule ab 7.30 Uhr von den Lehrern beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Unterrichtsschluss des Kindes. Während der Pausen dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen.
ANTOLIN: Mit dem Leseprogramm "Antolin" kombinieren Kinder in der Schule das Lesen und die Computerarbeit. Zuerst lesen sie ein ausgewähltes Buch und können dann im angemeldeten Programm Fragen dazu beantworten. In einer Art Wettbewerb werden Punkte gesammelt, und es wird der Ehrgeiz zum guten und vertieften Lesen geweckt.
AUSLEIHE VON SCHULBÜCHERN: Schulbücher können gegen ein Entgelt ausgeliehen werden. Bei fristgerechter Zahlung des Entgelts haben die Eltern ein Anrecht auf die Ausleihe. Die Bücher müssen pfleglich behandelt und möglichst eingebunden werden. Beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.
BESCHWERDE: Irgendetwas bedrückt Sie, Sie haben sich geärgert, möchten eine Beschwerde losweden? Bitte beachten Sie die Vereinbarung.
BESCHÄDIGUNGEN: Aus eigener Beobachtung wissen wir alle, dass die Kinder heute sorgloser mit gewalttätigen Handlungen umgehen. Immer häufiger kommt es deshalb leider auch in unserer Schule vor, dass mutwillig Schaden angerichtet wird. Wir machen Sie darauf aufmerksam, darüber auch mit Ihrem Kind zu sprechen, weil Sie als Eltern gegebenenfalls den Schaden zahlen müssen.
BEURLAUBUNG: In Ausnahmefällen können Kinder von der Schulleitung beurlaubt werden (z. B. einer Kur) Unmittelbar vor und nach den Schulferien werden Beurlaubungen von der Schulleitung nur einmal in den vier Grundschuljahren genehmigt.
BÜCHER: Unsere beiden Bücherecken bieten für alle Klassenstufen Lesematerial an. Alle Bücher sind mit einer Eule gekennzeichnet und dürfen auch mit nach Hause genommen werden. Eine Ausleihe gibt es nicht, die "Büchereulen" hoffen auf ehrliche Rückgabe. Natürlich kann das gewählte Buch vor Ort "verschlungen" werden - dafür stehen Sofa, Hocker und Kissen bereit - oder aber bei Gefallen auch mit nach Hause reisen. Falls ein Kind Bücher besitzt, die es nicht mehr liest und gerne spenden möchte, wird das freudig begrüßt. Einfach mitbringen und in die bereitgestellte graue Kiste legen. Geht ein Buch kaputt, wandert es in den Kasten mit dem "Roten Kreuz", damit es repariert werden kann.
COMPUTER: In unserer Schule erlernen alle Kinder den Umgang mit der Plattform "IServ". Dafür durchlaufen alle Klassen gruppenweise eine Computerschulung. Der Umgang mit dem iPad wird erlernt, viele Apps in den Unterrichtsfächern erprobt und umgesetzt. Dafür stehen der Schule 30 Geräte in mobilen Koffern zur Verfügung, außerdem ein voll eingerichteter Computerraum mit 23 Arbeitsplätzen.
Regeln im Umgang mit der Plattform IServ siehe Datenschutz
ELTERN: Sie sorgen dafür, dass die Schulkinder pünktlich zum Unterricht erscheinen und an den verbindlichen Schulveranstaltungen regelmäßig teilnehmen. Bei allgemeinen (z. B. Sport-, Schulfesten, AG's) oder klasseninternen Aufgaben (z. B. Wandertagen, Unterrichtsgängen) nehmen wir gerne die Mithilfe der Eltern in Anspruch. Mit der Elternvertretung wird eine wichtige Verbindung zwischen Schule und Eltern geschaffen.
In jeder Klasse werden zwei Elternvertretungen für zwei Jahre gewählt, die zusammen den Schulelternrat bilden. Aus ihrer Mitte werden Schulelternratsvorsitzende und Vertreter für die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen gewählt.
ELTERNSPRECHTAGE: Zweimal im Jahr finden die Sprechtage für die Klassen 1 bis 3 statt. Im November ist der Tag ausschließlich dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin vorbehalten, der zweite Tag im Frühjahr steht den Fachlehrern und Fachlehrerinnen zur Verfügung.
Die Sprechtage für die 4. Klassen finden im November und im Marz statt und dienen gleichzeitig als Empfehlungsgespräche für die Schullaufbahn der Kinder.
Bei wichtigen Angelegenheiten vereinbaren wir aber auch jederzeit und zeitnahe einen gemeinsamen Termin.
ERSTE HILFE: Kleine Verletzungen und Prellungen behandeln wir mit Zuwendung und einem Kühlakku. Wir dürfen hautfreundliches Pflaster auf Wunden kleben. Falls ein Kind durch widrige Umstände nasse Kleidung hat, kann es im Verwaltungstrakt frische Wäsche bekommen. Wir bitten die Eltern, die geliehene Kleidung gewaschen zurückzugeben.
ERZIEHUNG: Gemeinsam macht sich das Kollegium auf den Weg zu einem Erziehungskonzept: Verbindliche pädagogische Maßnahmen und Rituale werden abgesprochen, Erfahrungen ausgetauscht und umgesetzt, Elterngespräche forciert und professionelle Hilfe bei schwer lösbaren Problemen gesucht.
FAHRRADBENUTZUNG: Da Kinder mit komplexen Verkehrssituationen, die sie auf ihrem Schulweg oft bewältigen müssen, überfordert sind, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind erst ab dem 4. Schuljahr nach der Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Bitte überprüfen Sie das Fahrrad Ihres Kindes in jedem Fall auf Verkehrssicherheit und achten Sie darauf, dass das Rad auch mit einem Schloss versehen ist. Auf dem Schulhof muss das Fahrrad abgeschlossen werden. Die Sicherheit der Radfahrer wird durch gut sitzende Helme erheblich verbessert.
Tipp: Einige Versicherungen gewähren für Schäden an Fahrrädern nicht mehr generell Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad bei kurzem Schulweg benutzt wird. Als Mindestentfernung zwischen Schule und Elternhaus legen einige Versicherer eine Strecke von 1000 m zugrunde.
FEHLZEITEN: Die Schule benötigt immer eine Entschuldigung beim Fehlen des Kindes durch Krankheit oder andere Art von Verhinderung.
FÖRDERUNTERRICHT: In unserer Schule hat jede Klasse Deutsch- und Mathematik-Förderunterricht. Diese zusätzlichen Übungszeiten werden vor dem Unterricht, also ab 7.30 Uh, angeboten.
Die ersten Schuljahre werden von diesem Jahr an zunächst auf „Förderbedarf" beobachtet. Nach acht Wochen bieten wir vier Einheiten der basalen Förderung an, das heißt, dass die Schüler in der Wahrnehmung, der Konzentration, der Motorik und den sozialen Verhalten geschult werden. Diese Fähigkeiten sind Grundvoraussetzung für erfolgreiches Lernen.
FÖRDERVEREIN: Durch ihn werden zum Beispiel Lehr- und Arbeitsmittel oder Projekte finanziert. Zurzeit sortiert sich der Verein neu.
Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie wichtige Vorhaben.
FRÜHSTÜCK: Jeden Tag vor der ersten großen Hofpause frühstücken die Schüler in ihren Klassen gemeinsam mit der Lehrkraft. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine ausgewogene Mahlzeit in einer Brotdose mit. Obst, klein geschnittenes Gemüse und ein lecker belegtes Brot sorgen für die nötige Energie, die Ihr Kind zum Lernen und Wachsen benötigt. Wichtig ist auch eine gut verschließbare Trinkflasche mit Fruchtschorle, ungesüßtem Tee oder Wasser. Denken Sie daran, dass Kinder viel Durst haben. Freitags bieten engagierte Eltern gegen Bezahlung eines geringen Kostenbeitrages ein gesundes Schulfrühstück an.
FUNDSACHEN: Sachen, die verloren gehen, werden in der Schule gesammelt. Im Eingangsbereich der Schule steht ein Kasten mit der Bezeichnung „Fundsachen". Hier können Sie nach den Sachen selber jederzeit suchen.
Die Leerungszeiten der Fundsachen sind angeschlagen. Alle übriggebliebenen Stücke geben wir zum Roten Kreuz.
GELD- UND WERTSACHEN: Auf keinen Fall sollten Geld oder andere Wertsachen in Anoraks oder Mänteln an der Flurgarderobe bleiben.
HAUSAUFGABEN: Hausaufgaben haben den Sinn, dass die Kinder das, was sie im Unterricht zuvor gelernt haben, noch einmal üben und anwenden. Schrittweise sollen sie dabei auch an selbstständiges Arbeiten gewöhnt werden und lernen, Verantwortung für ihre eigene Arbeit zu tragen. Bei Schwierigkeiten sprechen Sie bitte bald mit dem Klassenlehrer darüber. Hausaufgaben sollen durchschnittlich etwa 30 Minuten täglich in der 1. und 2. Klasse und etwa 60 Minuten täglich im 3. und 4. Schuljahr dauern.
HAUSSCHUHE: Um die Klassenräume sauber zu halten und ein angenehmes Fußklima zu haben, tragen alle Kinder im Schulgebäude Hausschuhe. Aus Sicherheitsgründen sind Pantoffeln nicht gut geeignet. Die Kinder können aber leichtes Schuhwerk tragen, das nur für die Schule bestimmt ist.
INTERNET: Damit Kinder das Internet ergründen können, brauchen sie eine gute Begleitung. Eltern und Pädagogen sind gefragt. Für Eltern gibt es Tipps - im Internet - um spielerisch und sicher zu surfen, ohne gleich "abzustürzen". Hier gibt es Tipps:
KENNZEICHNEN Sie bitte Turnschuhe, Turnkleidung und die sich häufig gleichenden Kleidungsstücke und andere Schulsachen, auch Bücher, Zeichenblöcke usw. mit dem Namen Ihres Kindes, um verwechselte oder vergessene Sachen leichter zu erkennen. Bei abhanden gekommenen Dingen wenden Sie sich bitte an die Schule.
KLASSENFAHRTEN: Die Schüler und Schülerinnen der vierten Klasse gehen regelmäßig auf Klassenfahrt. Ein drei- fünftägiger Aufenthalt in einem ausgewählten Landschulheim soll die Klassengemeinschaft fördern und Lernen an außerschulischen Orten bieten. Das jeweilige Ziel bestimmen die Klassenlehrkräfte.
KRANKHEIT: Ist Ihr Kind krank, dann geben Sie ihm die Zeit, wieder gesund zu werden. Damit wir Bescheid wissen, melden Sie sich bitte am ersten Kranheitstag per E-Mail oder per Telefon und informieren Sie uns kurz.
Ist Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt (z.B. Diphtherie, Masern, Gehirnhautentzündung, Mumps, Röteln, Scharlach, ansteckende Gelbsucht), oder werden bei ihm Kopfläuse festgestellt, muss die Schule auf jeden Fall ausführlich benachrichtigt werden. Das gilt auch für den Fall, wenn in der häuslichen Gemeinschaft, in welcher der Schüler lebt, eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist.
LÄUSE: Wenn Läuse in der Schule entdeckt werden, informieren wir die Eltern sofort über das Schülerbuch. Dort finden Sie eine genaue Information über das Vorgehen und Behandeln der unangenehmen Tierchen.
PAUSEN:
1. große Pause:
9.35 Uhr - 9.45 Uhr: Frühstück im Klassenraum
9.45 Uhr - 10.05 Uhr: Pause auf dem Schulhof
2. große Pause:
11.40 Uhr - 12.00 Uhr: Pause auf dem Schulhof
PARKEN: Möchten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen und wieder abholen, nutzen Sie bitte die ausgewiesenen Bring- und Holzonen. So verhindern Sie großes Verkehrsaufkommen direkt vor dem Schuleingang und eine unnötige Gefährdung der Schulkinder.
SCHULLAUFBAHNBERATUNG: Beratungsablauf in der GS Steinhude finden Sie bei Konzepte-Beratung.
SCHULTASCHENGEWICHT: Überprüfen Sie regelmäßig die Schultasche Ihres Kindes. Üben Sie bitte gemeinsam mit ihm, sie täglich nach dem Stundenplan zu packen, damit das Gewicht der Tasche keine Haltungsschäden verursacht. Manche Hefte und Bücher können die Kinder in ihrem Fach in der Klasse lassen.
SCHULELTERNRAT: Der Schulelternrat besteht aus den gewählten Elternvertretern der einzelnen Klassen. Den Vorsitz führt zur Zeit Frau Jasmin Salge.
SCHULVORSTAND: Der Schulvorstand ist das Entscheidungsgremium der Eigenverantwortlichen Schule. Zum Schulvorstand gehören vier Elternvertretungen und vier Vertreter/innen aus der Lehrerschaft.
SCHULWEG: Zeigen Sie Ihrem Kind den sichersten Weg von zu Hause in die Schule und üben Sie gemeinsam, ihn zu gehen. Frische Luft und Bewegung fördert die motorische Entwicklung. Gehen schult das räumliche Denken.
Falls Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, so bitten wir Sie dringend darum, vor der Schule unbedingt langsam zu fahren, damit die zu Fuß kommenden Kinder nicht gefährdet werden.
Das Tragen einer Sicherheitsweste HIER hat sich in jedem Herbst bestens bewährt. Auch in der zweiten, dritten und vierten Jahrgangsstufe sollte diese Weste in der dunklen Jahreszeit getragen werden.
SORGERECHT: Falls nicht beide Elternteile das Sorgerecht haben, setzen Sie sich bitte mit der Klassenleitung in Verbindung. Wir müssen wissen, wem wir von Seiten der Schule Auskunft über Ihr Kind geben dürfen.
SPORTUNTERRICHT: Armbanduhren, Ketten, Ohrringe und Stecker und andere Schmuckstücke können zu Verletzungen führen und müssen deshalb vorher abgelegt werden. Die Schule kann nur dann die Haftung bei Diebstahl übernehmen, wenn die Gegenstände vorher beim Sportlehrer abgegeben wurden. Wir empfehlen an Sporttagen die genannten Dinge, möglichst auch Geld, zu Hause zu lassen.
UMZUG: Im Falle eines Wegzuges melden Sie Ihr Kind bitte rechtzeitig im Sekretariat ab. Dabei ist es hilfreich für uns, wenn Sie die Adresse der neuen Schule angeben können.
UNFÄLLE: Bei einem Unfall geschieht die erste Versorgung der Verletzung in der Schule. Sollte jedoch ein Arzt benötigt werden, alarmieren wir den Rettungsdienst. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, dass die Schule kurzfristig mit Eltern oder Bezugspersonen Kontakt aufnehmen kann. Wir brauchen immer die aktuelle Telefonnummer.
UNTERRICHTSZEITEN: Wir sind seit dem 01.08.2002 eine VGS, das heißt „Verlässliche Grundschule". Das Wort „verlässlich" bezieht sich auf feste Zeiten des Unterrichts oder der Betreuung Ihres Kindes von 7.45 Uhr bis 12.45 Uhr, falls das gewünscht wird. Dies ist die garantierte Zeit.
7.45 Uhr Betreuungsangebot / offener Schulanfang
1. Stunde: 8.00 Uhr - 8.45 Uhr
2. Stunde: 8.50 Uhr- 9.35 Uhr
3. Stunde:10.05 Uhr - 10.50 Uhr
4. Stunde:10.55 Uhr - 11.40 Uhr
5. Stunde:12.00 Uhr - 12.45 Uhr
6. Stunde:12.45 Uhr - 13.30 Uhr
Das letzte Betreuungsangebot endet um 12.45 Uhr.
VERSICHERUNG: Grundsätzlich sind alle Schüler auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei allen von der Schule angesetzten Veranstaltungen (Schulwanderungen, Schulfahren, Klassen- bzw. Schulveranstaltungen außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeiten) bei Unfällen versichert. Erleidet Ihr Kind auf dem Schulweg einen Unfall, und Sie suchen anschließend einen Arzt auf, bitten wir um umgehende Benachrichtigung der Schule, um dem Unfallversicherungsverband Mitteilung zu machen.
VERANSTALTUNGEN AM NACHMITTAG, wie sie gelegentlich im Forum oder in der Turnhalle der Grundschule angeboten werden, zum Beispiel Kinderkino, Marionettentheater, Handpuppenspiele u. a., sind k e i n e Schulveranstaltungen. Dies gilt auch für den Fall, dass wir den Veranstaltern gestatten, auf dem Schulgelände für ihre Darbietungen zu werben. Für Veranstaltungen, deren Wert uns von vornherein zweifelhaft erscheint, genehmigen wir keine solche Werbung. Was vor dem Schulgelände und auf dem Schulweg geschieht, entzieht sich allerdings unserer Einflussnahme. Wenn Ihr Kind an solchen Veranstaltungen teilnimmt, so geschieht das also freiwillig. Bei Unfällen auf dem Hin- und Rückweg und während der Veranstaltung tritt folglich auch nicht die Schulversicherung ein. Findet am Nachmittag eine Schul- oder Klassenveranstaltung statt, so erhalten Sie vorher entsprechend schriftlich Bescheid.
VERLASSEN DES SCHULGELÄNDES: Kein Schüler darf während der Unterrichtszeit das Schulgrundstück ohne Erlaubnis der zuständigen Lehrkraft verlassen. Bei einem eventuellen Unfall besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt auch bei unerlaubtem Entfernen vom Klassenverband während Wanderungen oder Klassenfahrten.
WAFFENERLASS: Laut Erlass des Nds. Kultusministeriums vom 29.06.1977 - 3104 - GültL. 159/9 ist es verboten, jegliche Art von Waffen und Munition mit in die Schule zu bringen. Eltern müssen davon Kenntnis nehmen und das dazugehörige Formular unterschrieben in der Schule abgeben. Er soll zu Beginn jeden Schuljahres erneut zur Kenntnis genommen und beim ersten Elternabend gesammelt unterschrieben werden.
Ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen kann eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben.
WEITERFÜHRENDE SCHULEN: Für die Steinhuder Schüler gibt es das Holty-Gymnasium, die Otto-Hahn-Schule (Haupt- und Realschule) und die Ev. IGS in Wunstorf. Die Grundschule endet mit der vierten Klasse.
ZEUGNISSE: Die Kinder der ersten und zweiten Klassen erhalten einen Bericht über die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Lehrgängen Lesen, Schreiben und Mathematik. Die Schüler der Klasse 1 erhalten ihr erstes Dokument am Ende des Schuljahres. Vom 2. Schuljahr an gibt es bereits ein Halbjahreszeugnis.
Die Schüler der Klasse 3 und 4 erhalten zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres Notenzeugnisse. Immer gibt es eine Aussage über das Arbeits- und Sozialverhalten.